Das Prozesskostenrisiko umfasst das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da die Prozesskosten überwiegend durch den Streitwert bestimmt werden, lässt sich das Prozesskostenrisiko der Höhe nach zumeist beziffern. Das gilt nicht, wenn die Streitwertfestsetzung bei imaginären Werten erst durch das Gericht erfolgt. Neben dem Streitwert ist der Umfang des Prozesskostenrisikos davon abhängig, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Prozess gewonnen werden kann. In den meisten Fällen trägt der Verlierer neben den eigenen Prozesskosten auch die der Gegenseite, diese Regel gilt jedoch nicht vor dem Arbeitsgericht. Die Absicherung des Prozesskostenrisikos ist Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung, sie besteht teilweise bereits durch die Mitgliedschaft in einer Organisation. So schützt der ADFC seine Mitglieder vor Prozesskosten in Verkehrsgerichtsverfahren als Radfahrer, Fußgänger und als Fahrgast im ÖPNV, während Gewerkschaftsmitglieder in Arbeitsgerichtsprozessen grundsätzlich von ihrer Gewerkschaft geschützt werden.