Rangprinzip

Das Rangprinzip spielt im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. Es bedeutet, dass ranghöhere Vorschriften gegenüber den rangniedrigeren Vorschriften Vorrang haben. An der Spitze steht das europäische Gemeinschaftsrecht, gefolgt von der Verfassung und den Bundesgesetzen. Auf den hinteren Plätzen liegen das dispositive Gesetzesrecht und das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wichtig zu beachten ist jedoch auch das Günstigkeitsprinzip. Ist eine rangniedrigere Regelung die günstigere Option für den Arbeitnehmer, dann ist diese der ranghöheren vorzuziehen. Bei einem eventuellen Widerspruch gilt in diesem Fall das Spezialitätsprinzip. Somit ist die jeweils speziellere Regelung der allgemeineren vorzuziehen. Dies gilt auch, wenn die Regelung für den Arbeitnehmer weniger Vorzüge hat.

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