Rechnungserstellung

Die Rechnungserstellung bezeichnet generell das Verfassen einer Rechnung, wobei die gesetzlichen Vorschriften an die Rechnungsbestandteile erfüllt werden müssen, damit gewerbliche Empfänger den Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Besondere Vorgehensweisen hinsichtlich der Rechnungserstellung gelten bei der Abrechnung von Apothekern und Ärzten sowie weiteren Gesundheitsdienstleistern mit gesetzlichen Krankenkassen. Diese erfolgt durch Dienstleister. Einige Ärzte und die meisten Zahnärzte haben auch die Rechnungserstellung für von ihren Patienten selbst zu bezahlende Leistungen beziehungsweise Eigenanteile an eine Abrechnungsstelle delegiert. Die Rechnungserstellung kann auch durch den Leistungsempfänger erfolgen, in diesem Fall wird der entsprechende Beleg als Gutschrift bezeichnet.

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