Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung bezeichnet den Vorgang des Ausstellens einer Rechnung, weitere Begriffe mit identischer Bedeutung sind Rechnungserstellung und Fakturierung. Die Rechnungsstellung ist Voraussetzung für das Geltendmachen von Ansprüchen aus Lieferungen oder Leistungen, sofern nicht im Einzelfall die alternative Erstellung einer Gutschrift durch den Leistungsempfänger vereinbart wurde. Bei der Rechnungsstellung ist auf die Formvorschriften des Steuerrechts zu achten, da eine formal korrekte Rechnung eine Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug darstellt. Des Weiteren ist bei der Rechnungsstellung auf die korrekte Anwendung von Rabattverträgen zu achten. Eine übersichtliche und verständliche Form der Rechnungserstellung vermeidet zudem Kosten wegen Nachfragen. Selbst unberechtigte Rechnungsreklamationen werden häufig durch mangelnde Verständlichkeit bei der Rechnungsstellung ausgelöst.

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