Rechtsanwaltskosten

Die Rechtsanwaltskosten sind die Ausgaben für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, die sowohl bei einer Rechtsberatung als auch bei der Vertretung durch den Anwalt anfallen. Die Berechnung der Anwaltskosten erfolgt grundsätzlich anhand der Vergütungsordnung, daneben ist eine freie Honorarvereinbarung möglich. Nicht zulässig ist nach deutschem Recht hingegen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit dem Rechtsanwalt, die in anderen Ländern wie den USA verbreitet ist. Üblicherweise hat die unterlegene der obsiegenden Partei die angemessenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Von dieser Regel existieren verschiedene Ausnahmen, von denen das Tragen der eigenen Rechtsanwaltskosten jeder Partei in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtes am bekanntesten ist.

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