Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das derzeitig geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurde 2004 verabschiedet, die übliche Abkürzung lautet RVG. Es regelt die Grundlagen ebenso wie die Höhe der Vergütungen für die unterschiedlichen Tätigkeiten der Rechtsanwälte. Einer der Leitgedanken bestand darin, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für außergerichtliche Einigungen zu schaffen. Konsequenterweise stiegen die Vergütungen der Anwälte für diese Fälle, während sie für die Beweiserhebung und die Prozessbeteiligung verringert wurden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erlaubt jedoch ausdrücklich die Vereinbarung eines gegenüber den dort genannten Beträgen erhöhten Honorars. Das in anderen Staaten teilweise beliebte Erfolgshonorar ist dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Deutschland zufolge hingegen verboten. Das RVG sieht ausdrücklich die teilweise Anpassung der Honorare an den im konkreten Fall tatsächlich zu leistenden Arbeitsaufwand vor.

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