Rechtsbehelf

Unter der Bezeichnung Rechtsbehelf versteht man alle Mittel, die aus verfahrensrechtlicher Sicht gültig sind. Somit hat ein Beschwerter das Recht, eine für ihn nicht günstige Entscheidung zu hinterfragen. Dabei zählen zu der Kategorie der Rechtsbehelfe unter anderem der Einspruch oder Widerspruch, die Gegenvorstellung, eine Verfassungsbeschwerde oder auch die Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem förmlichen und einem formlosen Rechtsbehelf. Bei einem förmlichen Rechtsbehelf müssen eine vorgegebene Form und Frist eingehalten werden. Diese Anforderungen entfallen bei einem formlosen Rechtsbehelf. Hierzu zählen unter anderem Dienstaufsichtsbeschwerden. Diese werden Vorgesetzten im öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt, um sich über das Verhalten eines Mitarbeiters zu beschweren.

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