Rechtsberatungshilfe

Mit der Rechtsberatungshilfe ist die weitgehende Übernahme der Rechtsberatungskosten für Menschen mit geringem Einkommen gemeint. In den meisten Bundesländern erfolgt die Rechtsberatungshilfe über die Ausstellung von Rechtsberatungsscheinen, welche bei einem beliebigen Rechtsanwalt eingelöst werden können. Einige Länder haben sich stattdessen für die Einrichtung einer öffentlichen Rechtsberatung entschieden. In einer weiteren Bedeutung meint der Begriff Rechtsberatungshilfe die Leistung einiger Vereine an ihre Mitglieder, ihnen bei in einem Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehenden Streitfällen eine Rechtsberatung durch einen Vereinsanwalt anzubieten oder einen Anwalt zu bezahlen. Einige Vereine und alle Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern nicht nur die Rechtsberatungshilfe, sondern auch den Rechtsschutz vor Gericht an.

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