Rechtsberatungskosten

Rechtsberatungskosten sind die für eine Rechtsberatung zu entrichtenden Kosten. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert sowie dem Aufwand und ist in der Honorarverordnung geregelt. Rechtsberatungskosten werden von Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich übernommen, zudem sind sie Bestandteil der Leistungen unterschiedlicher Vereine für ihre Mitglieder, sofern das zu beratende Rechtsthema in einem Bezug zum Vereinszweck steht. Die Rechtsberatungskosten eines Betriebsrats hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen. Damit Menschen nicht aufgrund eines geringen Einkommens auf eine notwendige Rechtsberatung verzichten müssen, besteht bei geringem Einkommen in den meisten Bundesländern ein Anspruch auf das Ausstellen eines Rechtsberatungsscheines. Einige Länder haben stattdessen eine für diese Fälle gedachte öffentliche Rechtsberatung eingerichtet.

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