Rechtsberatungsschein

Als Rechtsberatungsschein wird die Bestätigung der Kostenübernahme einer Rechtsberatung durch die öffentliche Hand bezeichnet. Als Besonderheit erfolgt in den Bundesstaaten Hamburg und Bremen keine staatlich finanzierte Rechtsberatung durch niedergelassene Anwälte. Stattdessen wird die notwendige Hilfestellung durch die öffentliche Rechtsberatung wahrgenommen. Für den Erhalt eines Rechtsberatungsscheines ist die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung ebenso wie das Fehlen eigener finanzieller Mittel für ihre Bezahlung nachzuweisen. Der aufgesuchte Rechtsanwalt kann zusätzlich zum staatlichen Honorar fünfzehn Euro je Beratungsfall beim Klienten einfordern. Der Rechtsberatungsschein bezieht sich ebenso wie die öffentliche Rechtsberatung in Bremen und Hamburg auf außergerichtliche Vorgänge, für die Unterstützung bei Gericht ist Prozesskostenhilfe zu beantragen.

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