Rechtsform

In Deutschland existieren verschiedene Rechtsformen. Diese richten sich nach der Anzahl der Gründer. So kann bei einem Gründer zwischen den Rechtsformen Einzelunternehmen, Ein-Personen-AG oder einer Ein-Personen-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft unterschieden werden. Bei mehr als einem Gründer können Rechtsformen wie Personengesellschaften gewählt werden. In diesen Bereich fallen die Kommanditgesellschaft oder die offene Handelsgesellschaft. Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass hier die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für Schulden des Unternehmens haften. Ein Mindestkapital ist nicht aufzubringen bei einer Gründung. Bei einer Kapitalgesellschaft liegt eine Haftungsbeschränkung vor. So haften Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Investition. Gängige Beispiele für Kapitalgesellschaften sind eine GmbH, eine AG oder eine Private Company Limited by Shares, kurz Ltd.

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