Rechtsfähigkeit

Nach dem Bundesgesetzbuch, kurz BGB, können natürliche und juristische Personen über Rechtsfähigkeit verfügen. Der Mensch ist mit Vollendung der Geburt rechtsfähig und die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod. Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit einem Eintrag in ein öffentliches Register wie das Handelsregister. Bei einem Verein hat ein Eintrag in ein Vereinsregister zu erfolgen. Die Rechtsfähigkeit endet mit der Löschung aus dem öffentlichen Register. Generell bedeutet Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beispiele hierfür finden sich im Schuldrecht. So wird zum Beispiel durch den Abschluss eines Kaufvertrags der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

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