Rechtsmangel

Bei einem Kaufvertrag bestehen vertragstypische Pflichten. So wird der Verkäufer einer Sache durch den Kaufvertrag dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache ohne Sachmängel und Rechtsmängel zu überlassen und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Im Gegenzug dazu ist der Käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen und ihm die Sache auch abzunehmen. Dies wird im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, festgelegt. Dabei hat beim Vorliegen eines Rechtsmangels der Verkäufer zunächst zu beweisen, dass die verkaufte Sache ohne Rechtsmangel übergeben wurde. Unter Sachmängeln versteht man unter anderem auch eine unsachgemäße Montage durch den Verkäufer oder einem Angestellten. Auch eine unzulängliche Montageanleitung fällt in diesen Bereich.

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