Reisekostengesetz

Als Reisekostengesetze im engeren Sinn werden das Bundesreisekostengesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder bezeichnet. Diese regeln die Erstattung der Reisekosten für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einschließlich der Soldaten. Das Bundesreisekostengesetz sieht in einigen Bereichen nur eine teilweise Erstattung der anfallenden Reisekosten vor. Es gilt dem Gesetzestext nach nicht direkt für Angestellte der Bundesverwaltung, die entsprechende Gültigkeit wird jedoch durch eine Klausel im Tarifvertrag hergestellt. Für die Reisekostenerstattung bei Auslandsreisen ist zusätzlich die entsprechend Verordnung des BMI relevant. Im weiteren Sinn werden alle sich mit Reisekosten einschließlich ihrer steuerlichen Behandlung befassenden gesetzlichen Bestimmungen als Reisekostengesetze bezeichnet.

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