Reisekostenrecht

Das Reisekostenrecht umfasst den gesamten Rechtskorpus hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von Reisekosten. Hierzu gehören vor allem die Steuerbestimmungen bei Geschäftsreisen und Dienstreisen. Des Weiteren bestimmt das Reisekostenrecht, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten einer Geschäftsreise haben, die Reisekostenordnung des Betriebes jedoch Erstattungsgrenzen vorsehen kann. Ein eigenes Reisekostengesetz besteht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit dem Bundesreisekostengesetz und vergleichbaren Bestimmungen der Länder. Diese Gesetze gelten zunächst für Beamte und diesen gleichgestellten Personen, ihre Anwendung auf Angestellte fußt auf entsprechenden Vereinbarungen in Tarifverträgen. Zivilrechtlich befasst sich das Reisekostenrecht mit der Pflicht zu klaren Angaben beim Reisepreis, es lässt jedoch Ausnahmen wie den Kerosinzuschlag zu.

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