Reprivatisierung bezeichnet die Rückumwandlung verstaatlichten oder in den Gemeindebesitz überführten Eigentums in privates Vermögen. Der Begriff wird häufig auch verwendet, wenn ursprünglich staatliche Vermögenswerte in Privateigentum übergehen, korrekt muss dann aber von einer Privatisierung gesprochen werden. Im Rahmen einer Reprivatisierung nimmt der Staat recht hohe Zahlungen ein, das eigentliche Ziel der entsprechenden Maßnahme ist jedoch in der Regel nicht das Erzielen von Einnahmen, sondern eine weitgehende Deregulierung der Wirtschaft. Reprivatisierung bedeutet nicht zwingend, dass die ehemaligen Eigentümer ihre wirtschaftlichen Güter zurückerhalten. Teilweise werden Reprivatisierungen ebenso wie Privatisierungen faktisch nur teilweise durchgeführt, da der Staat weiterhin Eigentümer der meisten Anteile an der entsprechenden Gesellschaft hält.