Restdeckungsbeitrag

Der Restdeckungsbeitrag ist ein Begriff aus der Fixkostendeckungsrechnung. Der Restdeckungsbeitrag dient dazu, Fixkosten in der Kostenkalkulation nach Möglichkeit verursachergerecht zuzurechnen. Für die Berechnung des Restdeckungsbeitrages sind spezielle Fixkosten von den Deckungsbeiträgen abzurechnen. Eine weitere Definition bezeichnet den Restdeckungsbeitrag als Differenz aus den Deckungsbeiträgen und den rechnerisch einzelnen Produkten zuzurechnenden Fixkosten eines Unternehmens. Fixe Kosten oder Fixkosten sind Kosten, welche im Unternehmen anfallen und nicht direkt einer einzelnen Kostenstelle zugeordnet werden können, da sie sich auf unterschiedliche Produkte beziehen. Fixkosten wie die Miete oder Tilgung für eigene Produktionshallen fallen unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Produktion an.

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