Die Restlaufdauer gibt an, wie lange ein Vertragsverhältnis in einem konkreten Moment noch bestehen bleibt, sofern es nicht vorzeitig gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen beider Vertragspartner aufgelöst wird. In der politischen Diskussion ist die Restlaufdauer besonders bei Atomkraftwerken im Rahmen des vorzeitigen Ausstiegs aus der Atomenergie virulent gewesen. Außer bei Verträgen kann die Restlaufdauer auch bei Fahrzeugen und anderen Gütern angegeben werden; sie errechnet sich in diesem Fall anhand bisheriger Erfahrungen und anhand des Zustandes des zu bewertenden wirtschaftlichen Gutes, wobei die errechnete Restlaufdauer nicht zwingend mit der tatsächlichen Dauer der Weiterverwendung oder einer Nutzungsdauer übereinstimmt.