Sachbezüge

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, welche nicht in einer Geldzahlung bestehen. Steuerrechtlich sind Sachbezüge als geldwerte Vorteile anzusehen und wie Arbeitseinkommen zu besteuern, wobei jedoch unterschiedliche Freigrenzen und Freibeträge bestehen. Immer steuerfrei sind Sachbezüge, wenn deren Wert vierundvierzig Euro innerhalb eines Monats nicht übersteigt. Grundsätzlich nicht mehr angerechnet wird bei den Sachbezügen das Recht, private Telefonate von einem firmeneigenen Apparat durchzuführen oder das Internet auch privat zu nutzen. Des Weiteren sind eine angemessene Verpflegung während einer Betriebsveranstaltung und nicht übermäßig kostspielige Geschenke aus Anlass eines Jubiläums steuerfrei. Wenn die Höhe der steuerpflichtigen Sachbezüge die Freigrenze übersteigt, besteht die Möglichkeit zur pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber.

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