Eine Sachdividende liegt vor, wenn eine Aktiengesellschaft die Dividende nicht als Bargeld, sondern in Form von Sachgütern auszahlt. Die Stockdividende ist eine besondere Form der Sachdividende, bei welcher die Ausschüttung aus Aktien von Tochtergesellschaften besteht. Scherzhaft wird auch die Verköstigung auf einer Hauptversammlung als Sachdividende bezeichnet, rechtlich handelt es sich dabei aber um eine Bewirtung der HV-Teilnehmer. Die Ausschüttung einer Sachdividende setzt einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung voraus. Sachdividenden werden einerseits in Deutschland kaum ausgeschüttet, andererseits haben mehrere DAX-Unternehmen ihre Satzung dahingehend geändert, dass die Vergabe einer Sachdividende künftig erlaubt ist. Eine Sachdividende kann auch zusätzlich zu einer Bardividende verteilt werden.