Sonstige Erträge sind Erträge oder auch Erlöse, welche in einer Unternehmensbilanz nicht an anderer Stelle zu berücksichtigen sind. Bei sonstigen Erträgen handelt es sich überwiegend um einmalige Sondereinnahmen wie beispielsweise Gewinne aus betriebsfremden Handlungen sowie aus Wertpapierverkäufen und um Einnahmen aus gewonnen Schadenersatz-Prozessen. Einzelgesellschaften übernehmen hinsichtlich der Gewinn- und Verlustrechnung häufig die Aufteilung in Erträge aus der regulären betrieblichen Tätigkeit und sonstige Erträge für Einnahmen aus betriebsfremden Ereignissen. Sonstige Erträge sind bei Kleinbetrieben ebenso wie bei Vereinen häufig Überschüsse aus einem Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung. Steuerrechtlich sind die meisten sonstigen Erträge nicht anders als Gewinne aus dem eigentlichen Betriebszweck zu bewerten.