Spareinlage

Spareinlagen sind bei Kreditinstituten unterhaltene Einlagen, welche der ursprünglichen Definition gemäß auf unbestimmte Zeit angelegt wurden. Dieser Definition nach sind Festgelder und Sparbriefe keine Spareinlagen, da ihr Ablaufdatum feststeht; tatsächlich werden sie aber heute häufig dazugerechnet. Spareinlagen im klassischen Sinn sind mit einer vereinbarten Kündigungsfrist ausgestattet, wobei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist im begrenzten Umfang auch ohne Kündigung verfügbar sind. Das klassische Sparbuch als Dokumentation der Spareinlage wird seit einigen Jahren verstärkt durch die eine Sparcard abgelöst. Für die Entgegennahme von Spareinlagen ist eine Genehmigung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) erforderlich.

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