Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag bestand bis 2008 und wurde dann durch den Sparer-Pauschbetrag abgelöst. Der Sparerfreibetrag war der Betrag, welcher bei Einkünften aus Kapitalvermögen steuerfrei blieb. Er belief sich zuletzt auf 750 Euro jährlich für Alleinstehende und 1500 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare, bis Ende 2006 waren die Beträge mit 1370 Euro und 2842 Euro deutlich höher. Die ursprüngliche Bezeichnung des Sparerfreibetrages bei seiner Einführung 1975 lautete Grundsparförderung. Umgangssprachlich bezeichnen viele Verbraucher den heutigen Sparer-Pauschbetrag weiterhin als Sparerfreibetrag. Der Sinn des Sparerfreibetrages bestand darin, Einnahmen in geringer Höhe, welche aus bereits versteuertem Vermögen entstanden, nicht zu besteuern. Zudem setzte der Sparerfreibetrag einen zusätzlichen Anreiz zum Sparen.

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