Die Spesenbescheinigung im engeren Sinn ist ein mit der Einkommensteuererklärung einzureichendes Formular. Es kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer infolge seiner beruflichen Tätigkeit zumindest zeitweise vom eigentlichen Einsatzort abwesend ist. In diesem Fall erkennt das Finanzamt eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten an. Die entsprechenden Beträge kann der Arbeitgeber steuerfrei auszahlen, im Gegensatz zu Fahrkosten und Übernachtungskosten ist es jedoch in vielen Betrieben üblich, den Mitarbeitern keine Verpflegungskostenpauschale auszuzahlen. In diesem Fall weist der Steuerzahler mittels der Spesenbescheinigung nach, an wie vielen Tagen er vom ständigen Arbeitsort abwesend war und dass der Arbeitgeber die Verpflegungsmehrkosten nicht steuerfrei erstattet hat.