Spesenbetrug

Der Spesenbetrug besteht im Unterscheiben einer falschen Spesenabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise einem vertraglich zur Spesenerstattung verpflichteten Auftraggeber. Der Spesenbetrug lässt außer durch umfangreiche Kontrollmaßnahmen durch die Vereinbarung einer Spesenpauschale vermeiden, sofern das Steuerrecht diese als statthaft ansieht. Der Spesenbetrug gehört zu den Gründen für eine fristlose Kündigung aus Verhaltensgründen, auch wenn der tatsächlich entstandene Schaden gering ist. Der Grund für die scheinbare Härte des Arbeitsrechts bei einem Spesenbetrug besteht im Verlust des Vertrauensverhältnisses. Vor allem bei Außendienstmitarbeitern wird der Spesenbetrug auch als Abrechnungsbetrug bezeichnet. Ein Spesenbetrug besteht bereits, wenn der Spesenempfänger bei der Zahlung abgerechneter Spesen ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers eine eigene Rabattkarte nutzt.

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