Im Steuerrecht bezeichnet die Spesenerhöhung eine Erhöhung der Spesenpauschalen, welche absetzbar sind, wenn keine Belege für höhere Kosten vorliegen. Sofern der Arbeitgeber die Spesenerhöhung nicht mitträgt und weiterhin die früheren Sätze zahlt, kann der Arbeitnehmer die Mehrbeträge in der Steuererklärung geltend machen. Innerbetrieblich bedeutet eine Spesenerhöhung, dass der Arbeitgeber die bisher gültigen Spesenhöchstsätze anhebt. Höchstbeträge beim Spesenersatz bewirken, dass der Arbeitnehmer auf mit einem Spesenersatz verbundenen Dienstreisen preiswerte Angebote nutzt. Er erhält die tatsächlich anfallenden Spesen nur bis zur genehmigten Höhe erstattet und muss sich, falls beispielsweise kein ausreichend günstiges Hotel mit freien Zimmern vorhanden ist, eine ausnahmsweise Spesenerhöhung genehmigen lassen.