Spesenersatz

Der Spesenersatz bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die bei Dienstreisen anfallenden Kosten erstattet. Für einen Teil der Kosten ist anstelle des Spesenersatzes die Zahlung einer Spesenpauschale üblich. In den meisten Betrieben legen die Beschäftigten die bei einer Reisetätigkeit anfallenden Spesen zunächst aus und erhalten sie in der Form des Spesenersatzes nach einer überwiegend monatlichen Abrechnung erstattet. Bei hohen anfallenden Spesen ist eine Vorschusszahlung verbreitet. Die Spesenabrechnung mit Spesenersatz betrifft nicht nur Angestellte, sondern auch freiberuflich für das Unternehmen tätige Mitarbeiter. Nahezu alle Betriebe beschränken den Spesenersatz auf Höchstkosten und wirken somit auf das Kostenbewusstsein ihrer Spesenempfänger ein.

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