Mit dem Spesengeld sind in erster Linie die vom Arbeitgeber oder vom Auftraggeber auszuzahlenden Spesen gemeint. Des Weiteren wird eine Unterhaltstabelle umgangssprachlich auch als Spesengeldtabelle bezeichnet. Bei der Spesenerstattung richtet sich die Höhe des Spesengeldes nach den tatsächlichen Ausgaben, wobei die meisten Unternehmen Höchstgrenzen festlegen und auf diese Weise ihre Spesenempfänger zu einem kostenbewussten Verhalten anleiten. Für einige Sachverhalte sieht das Steuerrecht die Zahlung von Spesenpauschalen vor, bei der Verpflegungskostenpauschale ist diese grundsätzlich anzuwenden. In einer weiteren Bedeutung bezeichnen Unternehmen zum Teil die Summe der für Spesen aufgewendeten Beträge als Spesengeld.