Spesengesetz

Als Spesengesetz werden vorwiegend die Bestimmungen des Steuerrechts über Spesen verstanden. Diese definieren Spesen grundsätzlich als Ersatz für Auslagen, eine Besonderheit besteht bei der Verpflegungskostenpauschale. Diese soll den Verpflegungsmehraufwand bei längerer berufsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsort ausgleichen. Die entsprechenden Zahlungen kann der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen, in anderen Fällen macht der Arbeitnehmer diese im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Des Weiteren werden die Bestimmungen als Bestandteil des Spesengesetzes verstanden, wonach der Arbeitgeber für Dienstreisen notwendige Ausgaben erstatten muss. Das Spesengesetz schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Höhe der Spesen begrenzt und den Beschäftigten auf diese Weise zu einem kostenbewussten Handeln motiviert.

^