Spesenkonto

Vielfach wird der Gesamtbetrag an Spesen, über welchen ein Mitarbeiter oder ein beauftragter Freiberufler während einer Dienstreise oder innerhalb eines festgelegten Zeitraumes verfügen darf, als (persönliches) Spesenkonto bezeichnet. Die Einrichtung eines Spesenkontos befreit nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Spesenabrechnung. In der Buchhaltung bezieht sich der Begriff Spesenkonto auf das die Spesen aufnehmende Buchungskonto. In einer ähnlichen Bedeutung führen wenige Mitarbeiter ein gesondertes Girokonto, welches ausschließlich der Vorfinanzierung und der Abrechnung von Spesen dient. Ein gesondertes Bankkonto als Spesenkonto lässt sich nur führen, wenn der Arbeitgeber oder Auftraggeber die Spesenabrechnung nicht zusammen mit dem Arbeitsentgelt oder dem Honorar überweist.

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