Umgangssprachlich wird von Aktivitäten auf Spesenkosten gesprochen, wenn diese entgegen dem korrekten Vorgehen nicht mit eigenen Mitteln bezahlt, sondern dem Arbeitgeber oder einem Auftraggeber als Spesen untergeschoben wurden. Derartige Handlungen auf Spesenkosten stellen einen Grund zur verhaltensbedingten Kündigung dar. Im Rahmen der betrieblichen Kostenrechnung sind Spesenkosten die durch Spesen entstandenen Kosten. Diese sind teilweise direkt einer Kostenstelle zuzuordnen, zum Teil fallen sie als Gemeinkosten an und müssen nach dem im Betrieb üblichen System auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden. Des Weiteren bezeichnen einige Kreditinstitute Bearbeitungsentgelte als (Ersatz für) Spesenkosten, zumindest bei Verbraucherkrediten ist ihre Berechnung jedoch nicht mehr zulässig.