Spesenordnung

Spesenordnungen werden von Verbänden, Vereinen und Betrieben oder Unternehmen erlassen und umfassen die Richtlinien für die Spesenerstattung. Grundsätzlich sind Spesen in der angefallenen Höhe zu erstatten, die Spesenordnung kann jedoch Höchstgrenzen vorsehen und auf diese Weise die Spesenempfänger zu wirtschaftlichem Verhalten motivieren. Wenn die Beträge laut Spesenordnung überschritten werden müssen, schreiben die meisten Ordnungen vor, dass eine Sondergenehmigung durch einen Vorgesetzten erforderlich wird. Des Weiteren befasst sich eine Spesenordnung mit den Abrechnungsmodalitäten der zu erstatteten Spesen, wozu bei hohen Kosten auch eine Vorschusszahlung gehört. In öffentlich-rechtlichen Einrichtungen werden Spesenordnungen häufig als Spesenverordnungen bezeichnet.

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