Subvention

Rechtlich ist eine Subvention eine Leistung aus öffentlichen Kassen, welcher nicht als Bezahlung einer direkten Gegenleistung zu verstehen ist. Zusätzlich werden vergleichbare private Zahlungen als Subventionen bezeichnet. Die politische Verwendung des Begriffes Subvention weicht von der wirtschaftswissenschaftlichen ab; so werden politisch Unterstützungsleistungen an den öffentlichen Personennahverkehr als Subventionen bezeichnet, obgleich es sich um einen finanziellen Ausgleich für die Aufrechterhaltung eines unwirtschaftlichen Angebotes handelt. Subventionen im engeren Sinn schränken die wirtschaftliche Freiheit ein und sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Das europäische Recht spricht statt von Subventionen von öffentlichen Beihilfen. Die Volkswirtschaftslehre definiert in ihrer Bedeutung auch Steuererleichterungen und Sozialtarife für einkommensschwache Bevölkerungsschichten als Subvention.

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