Tarifbezahlung

Die Tarifbezahlung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bedeutet, dass der Arbeitnehmer Lohn oder Gehalt entsprechend des geltenden Tarifvertrages erhält. Die Tarifbezahlung stellt bei Bestehen einer Tarifbindung die Untergrenze für das Arbeitsentgelt dar. Ein möglicher Streitpunkt bei der Tarifbezahlung besteht in der Einordnung einer Tätigkeit in die passende Lohngruppe oder Gehaltsgruppe. Eine Tarifbezahlung muss ohne Tarifbindung nicht zwingend erfolgen, sofern die Bestimmungen zum Mindestlohn eingehalten werden. Empfänger von Arbeitslosengeld I sollen jedoch nicht an Unternehmen vermittelt werden, welche die Tarifbezahlung nicht übernommen haben. Für den Arbeitnehmer attraktive Stellenangebote sind mit einer übertariflichen Bezahlung ausgestattet.

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