Tarifgruppen

Die Tarifvertragsparteien stufen sowohl Arbeitnehmer anhand ihrer konkreten Tätigkeit als auch Unternehmen auf Grund unterschiedlicher und im Einzelfall zu vereinbarender Kriterien in Tarifgruppen ein. Die Tarifgruppeneinstufung der Arbeitnehmer entscheidet überwiegend über die Vergütung, während die Tarifgruppenzuordnung der Arbeitgeber vorwiegend Einfluss auf die Gewährung von Zusatzleistungen ausübt. Neben den Tarifvertragsparteien teilen einige Verkehrsverbünde ihre Angebote in Tarifgruppen ein. Die Deutsche Bahn AG verwendet anstelle der Aufteilung ihrer Angebote in Tarifgruppen den Begriff Produktklassen. Des Weiteren von Bedeutung sind Tarifgruppen in der Kfz-Versicherung, wo sie sich auf den Wagentyp und auf den Zulassungsort des Fahrzeuges beziehen.

^