Tarifkommission

Der Begriff Tarifkommission wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er meint einerseits die jeweils getrennten Arbeitsgruppen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Tarifverhandlungen gehört. Andererseits können die Tarifpartner während der Tarifverhandlungen gemeinsame Tarifkommissionen bilden, um zu einem gemeinsamen Abschluss zu kommen. Sie haben die zusätzliche Möglichkeit, in eine Tarifkommission weitere Personen als neutrale Mitglieder zu berufen. Die Aufgaben der Tarifkommissionen umfassen in beiden Fällen die Vorbereitung beziehungsweise die Verhandlung über alle Teile des Tarifvertrages. Während ein eventuell benötigter Schlichter in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit rückt, berichten die Medien nur geringfügig über die Arbeit von Tarifkommissionen.

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