Teilkonzernabschluss

Der Teilkonzernabschluss ist der Jahresabschluss oder Halbjahresabschluss eines Teilkonzernes. Ein Teilkonzern gehört einer Muttergesellschaft oder Holding an und ist nur teilweise zu eigenen Entscheidungen befugt, auf Grund der formalrechtlichen Unabhängigkeit erstellt er jedoch eine eigenständige Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen eigenen Teilkonzernabschluss. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses besteht jedoch nicht, wenn ein inländischer Konzern auf Grund seiner Rechtsform zur Aufstellung eines Gesamtkonzernabschlusses verpflichtet ist. Der Teilkonzernabschluss enthält die wirtschaftlichen Ergebnisse des entsprechenden Teilkonzernes, vielfach stellen Teilkonzerne ohne eine entsprechende Verpflichtung einen freiwilligen Teilkonzernabschluss auf, da für einen solchen belastbare Unternehmenszahlen ermittelt werden müssen.

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