Tilgungskosten

Tilgungskosten sind die für die Rückzahlung eines Kredites anfallenden Kosten. Der Begriff schließt im üblichen Sprachgebrauch den Zinsanteil einer Rate ein und ist somit ungenau. Zeitweise war umstritten, ob die Tilgungskosten für den Darlehensanteil beim BAföG als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar seine, diese Frage wurde inzwischen höchstrichterlich verneint. Bei einem verzinsten Studentenkredit verringern die Zinsen als Bestandteil der Tilgungskosten hingegen die Steuerlast. Ein klarer Unterschied zwischen den Zinskosten und den Tilgungskosten im engeren Sinn (ohne Zinsanteil) besteht bei der Übernahmepflicht durch das Jobcenter. Dieses muss grundsätzlich nur die Zinszahlungen übernehmen, allerdings besteht auch für Eigenheimbewohner in der Regel der zusätzliche Anspruch auf eine angemessene Wohnkostenerstattung.

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