Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Sie dient als Nachweis darüber, dass der Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie seine Steuern in voller Höhe beglichen hat. Nach dem Grunderwerbsteuergesetz darf der neue Eigentümer einer Immobilie erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht wird. Dies entweder beim Grundbuchamt oder dem Vollstreckungsgericht. Für das Ausstellen der Bescheinigung muss dem Finanzamt der Kaufvertrag vorgelegt werden. So wird die zu begleichende Gewerbesteuer ermittelt. Sobald diese Summe vom Käufer an das Finanzamt entrichtet wurde, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt werden. Auch bei einigen Berufsgruppen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Hiermit kann eine IHK-Registrierungsnummer angefordert werden. Nur so kann ein Beruf dann ausgeübt werden.