Die Untervermietung ist die Weitervermietung einer gemieteten oder gepachteten Sache. In den meisten Fällen bezieht sich die Untervermietung auf Immobilien, sie kann aber auch bei Maschinen und anderen Gütern erfolgen. In der Regel erfordert die Untervermietung die Zustimmung des Vermieters, diese kann in vielen Fällen jedoch eingefordert werden. Für die Zahlung der vereinbarten Miete an den Vermieter ist jedoch weiterhin der ursprüngliche Mieter maßgeblich, auch wenn der Untermieter seinerseits diese an ihn nicht leistet. Neben der klassischen Untervermietung, bei welcher der Untervermieter die Mietsache vorübergehend nicht nutzt, kommt sie in einer Sonderform als eine der Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei Wohngemeinschaften vor. In diesem Fall schließt der Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter und erhält die Erlaubnis, weitere Mitglieder der Wohngemeinschaft als Untermieter aufzunehmen.