Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn bei einer Sachversicherung der versicherte Wert geringer als der tatsächliche Wiederbeschaffungspreis des versicherten Gegenstandes ist. Da der Versicherungswert für die Berechnung der Prämienhöhe in einer Sachversicherung maßgeblich ist, führt eine Unterversicherung zu verminderten Versicherungsprämien. Auf der anderen Seite hat die Versicherung jedoch das Recht, bei einem Versicherungsfall und einer vorliegenden Unterversicherung nur anteilig zu leisten. In vielen Sachversicherungen ist es üblich, die Einrede der Unterversicherung auszuschließen, wenn vorgegebene Kennziffern wie die Wohnungsgröße bei der Hausratversicherung bei der Berechnung der Versicherungswerte eingehalten werden. Diese Klausel schützt vor der anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung, nicht jedoch vor deren absoluter Beschränkung auf die vereinbarte Versicherungssumme.

^