Die Veranlagungspflicht bedeutet, dass eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht. Die Veranlagungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte erziehen. Für Nichtarbeitnehmer gilt die Veranlagungspflicht ab einem Einkommen oberhalb des Existenzminimums. Unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahme löst die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung immer die Veranlagungspflicht aus. Aufgrund der Abgeltungssteuer gilt die Veranlagungspflicht nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie gilt bei Eheleuten jedoch regelmäßig bei der Wahl der Steuerklassenkombination III/V, da diese ansonsten zu einer fehlerhaften Gesamtsteuererhebung führen würde. Auch ohne Veranlagungspflicht ist für Arbeitnehmer die Abgabe einer Steuererklärung ratsam, da sie in der Regel höhere Werbungskosten als pauschal angerechnet haben.