Versicherungsvermittlung

Die Versicherungsvermittlung im eigentlichen Sinn ist die Tätigkeit eines selbstständigen Versicherungsvermittlers, welche zu einem Neuabschluss oder zur Aufwertung eines Versicherungsvertrages führt. Die Kosten der Versicherungsvermittlung trägt formal die Versicherungsgesellschaft, allerdings rechnet sie diese grundsätzlich in die vom Kunden zu zahlenden Versicherungsprämien ein. Im weiteren Sinn kann unter der Versicherungsvermittlung auch die allerdings gesetzlichen Einschränkungen unterliegende Neukundenwerbung durch Bestandskunden einer Versicherung gelten, diese ist angesichts der zumeist relativ geringen Vermittlungsprämien besonders günstig. Für die gewerbliche Versicherungsvermittlung ist eine Erlaubnis erforderlich, welche durch die Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung ist auch ein Sachkundenachweis.

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