Versicherungsvertrag

Der Begriff Versicherungsvertrag meint fachsprachlich die Vereinbarung zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einem Versicherungsnehmer über eine abgeschlossene Versicherung. In der Umgangssprache wird auch die korrekt als Versicherungspolice bezeichnete schriftliche Ausfertigung der entsprechenden Vereinbarung als Versicherungsvertrag bezeichnet. Der Versicherungsvertrag enthält alle Angaben über den Versicherungsschutz, er ist besonders hinsichtlich der Abklärung eines möglichen Schutzes in nicht per Gesetz versicherten Fällen von Bedeutung. Die Vertragsfreiheit ist bei Versicherungsverträgen zum Schutz des Versicherungsnehmers eingeschränkt, da die Grundleistungen einer Sachversicherung nicht eingeschränkt werden dürfen. (Ein Versicherungsvertrag, welcher die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung bei Fahrlässigkeit negiert, wäre nutzlos). Die gesetzlichen Vorgaben an den Versicherungsvertrag sind im Versicherungsvertragsgesetz zusammengefasst.

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