Der Versicherungswechsel im engeren Sinn bezeichnet die Kündigung beim bisherigen Versicherer und den Neuabschluss einer Versicherung bei einem anderen Anbieter. Umgangssprachlich wird hierunter oftmals ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherungspartner verstanden. Aufgrund einer Gesetzesänderung gehen bei einem Versicherungswechsel in die privaten Krankenversicherungen die Altersrückstellungen nicht mehr vollständig verloren. Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nur nach einer Mindestdauer der Mitgliedschaft möglich, sofern die Gesellschaft keinen erstmaligen oder höheren Zusatzbeitrag erhebt. Grundsätzlich ist der Versicherungswechsel nach Ablauf der Kündigungsfrist jederzeit zulässig, in der Kfz-Versicherung ist jedoch außer nach Schäden sowie nach einem Wechsel des Halters oder des Fahrzeugs der Wechsel des Versicherers grundsätzlich auf den Jahresbeginn datiert.