Der Versicherungswert ist der Betrag, welchen eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall bezahlen muss. Der Versicherungswert eines nicht reparierbaren Gutes unterscheidet sich in der Hausratversicherung und der Haftpflichtversicherung, da die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert und die Haftpflichtversicherung den Zeitwert ersetzt. In der Gebäudeversicherung bezieht sich der Versicherungswert in Deutschland darauf, welchen Betrag ein Gebäude gekostet hätte, sofern es im Bezugsjahr 1914 erbaut worden wäre. Der entsprechende Wert wird folglich auch als Versicherungswert 1914 bezeichnet. In der Schweiz gilt bei Gebäudeversicherungen als Versicherungswert der sogenannte Brandlagerwert, welcher sich auf die zurückgerechneten theoretischen Baukosten im Jahr 1939 bezieht.