Versorgungsamt

Das Versorgungsamt wird öffentlich vornehmlich mit Bezug auf die Förderung von Schwerbehinderten wahrgenommen, wobei es zugleich für die Festsetzung der Behinderungsgrade zuständig ist. Die ursprüngliche Aufgabe der Versorgungsämter bestand in der Fürsorge für Kriegsversehrte. Weitere Tätigkeitsfelder der Versorgungsämter beziehen sich auf die Opferentschädigung sowie auf die Versorgung nach Impfschäden. In einigen Bundesländern übernehmen die Versorgungsämter auch die Auszahlung des Elterngeldes oder des Erziehungsgeldes. In NRW wurden die bestehenden Versorgungsämter Ende 2007 aufgelöst und die Aufgaben überwiegend auf die Landkreise beziehungsweise auf die kreisfreien Städte übertragen, wenige Aufgabenbereiche nehmen seitdem die Bezirksregierung in Münster und die Landschaftsverbände wahr.

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