Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich erfolgt im Rahmen einer Ehescheidung und dient dazu, die Bezüge beider Partner im Alter zu gewährleisten. Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs geht von einer Einverdienerehe oder zumindest von geringfügigen Einkünften des zweiten Partners aus. Die bisherigen Eheleute können den Versorgungsausgleich weitgehend eigenständig regeln, wonach das Familiengericht nur eine eindeutig unbillige Übervorteilung eines beteiligten Partners rügt. Wenn die bisherigen Eheleute hinsichtlich des Versorgungsausgleichs keine einvernehmliche Lösung finden, entscheidet das Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Inhaltlich umfasst der Versorgungsausgleich nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private Rentenversicherungsverträge und eine mögliche berufsständische Altersvorsorge. Wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur in Ausnahmefällen.

^