Vertreterkosten

Vertreterkosten ist der Oberbegriff für Kosten, welche im Vertrieb für den Einsatz von Vertretern und Reisenden anfallen. Hierbei handelt es sich um Einzelkosten wie Provisionen und die Erstattung von Reisekosten sowie um Gemeinkosten wie die Festgehälter angestellter Reisender und die Kosten der Verwaltung der Reisetätigkeiten im Unternehmen. Vertreter im rechtlichen Sinn sind nur selbstständige Handelsvertreter, während angestellte Außendienstmitarbeiter als Reisende bezeichnet werden. Hinsichtlich der Bezeichnung als Vertreterkosten folgen die meisten Unternehmen in ihrer Buchführung jedoch der in der Umgangssprache üblichen erweiterten Berufsbezeichnung, welche auch Reisende als Vertreter bezeichnet.

^