Im engeren Sinne ist die Vollstreckungsbehörde die für den Einzug öffentlich-rechtlicher Forderungen bei säumigen Schuldnern zuständige Behörde. Eine solche besteht in den meisten Bundesländern, während wenige Länder die öffentlich-rechtlichen Forderungen ebenso wie private Gläubiger durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Die mit der Durchführung der Pfändungen betrauten Mitarbeiter werden überwiegend als Vollziehungsbeamte, in Niedersachsen jedoch als Vollstreckungsbeamte bezeichnet. Eine Vollstreckungsbehörde nimmt neben der Außenpfändung auch Innenpfändungen in der Form eines Zugriffs auf Forderungen des säumigen Zahlers gegen Dritte vor. Des Weiteren wird im Strafrecht die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bezeichnet, da sie für die Vollstreckung von Geldstrafen und Freiheitsstrafen zuständig ist. Im Jugendstrafrecht fungiert abweichend der Jugendrichter als Vollstreckungsbehörde.